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Neue Regelung zum vereinfachten „Zuwendungsnachweis“
Der Deutsche Bundestag hat Mitte Dezember in Berlin das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Darin enthalten: ein sogenanntes „Ehrenamtspaket“. Anbei ein Auszug aus dem Bericht "Mehr Geld für Ehrenamtler im Saarland" in der Saarbrücker Zeitung vom 11. Januar 2021
Spenden: Das Ehrenamtspaket macht das Spenden einfacher. Weiterhin gilt: Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen kann der Spender von der Steuer absetzen, wenn er eine „Zuwendungsbestätigung“ (Spendenquittung) beim Finanzamt einreicht. Eine Ausnahme sind Geldspenden bis 200 Euro. Da braucht er nur einen vereinfachten „Zuwendungsnachweis“, ein Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg also, auf dem die Höhe der Spende verzeichnet und der Empfänger zu erkennen ist. Diese Grenze hebt das Ehrenamtspaket nun von 200 auf 300 Euro an.